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Analysen: 27.5.-3.6.21: PAUL SCHREYER: Oppositionsmedien unter Feuer/ "Luftpiraterie" eine westliche Alltagspraxis?/ Valeriy Pyakin: Beginnt Europa aufzuwachen?/ Medikamente: Milliarden in die Taschen von Risiko-Investoren.

Immer mehr Journalisten und Medien wird derzeit das Bankkonto gekündigt oder dies angedroht, darunter Boris Reitschuster, KenFM, Oval Media oder dem deutschen Ableger des russischen Nachrichtenportals RT. Auch Vereine sind betroffen, so etwa der von Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg geleitete Zusammenschluss „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“. Allen Fällen gemeinsam ist, dass es sich um Regierungskritiker handelt und die Banken ihre Kündigungen nicht begründen. Was geht hier vor?

PAUL SCHREYER, 29. Mai 2021,  Herausgegeben von Stefan Korinth, Paul Schreyer und Ulrich Teusch

Es sind Nachrichten, wie man sie sonst nur aus Diktaturen kennt: Oppositionelle Journalisten geraten unter Druck, ihre Veröffentlichungen werden von den großen Portalen willkürlich gelöscht, staatliche Behörden beginnen damit, redaktionelle Inhalte zu überprüfen und Banken kündigen die Konten. Steigern ließe sich diese Entwicklung allenfalls noch durch Verhaftungen und Anklagen wegen staatsgefährdender Hetze. Undenkbar erscheint inzwischen auch das nicht mehr.

Der Fall RT

Zuerst traf es RT DE, den deutschen Ableger des staatlichen russischen Nachrichtenportals RT (ehemals "Russia Today"). Kurz nachdem die Redaktionsleitung Anfang dieses Jahres mitgeteilt hatte, dass aus der bisherigen Internetseite ein Fernsehprogramm mit täglich zwei jeweils vierstündigen Nachrichtensendungen werden soll, wozu man 200 neue Mitarbeiter einstellen wolle, kündigte die Commerzbank dem Medium am 26. Februar kommentarlos zu Ende Mai das Konto.

Brisant ist das auch angesichts des staatlichen Einflusses auf die Bank: Größter Einzelaktionär, noch vor den US-Finanzriesen BlackRock und Cerberus ist mit 15 Prozent der deutsche Staat (PDF, S. 21), im Aufsichtsrat vertreten durch Jutta Dönges, vormals Managerin bei Goldman Sachs, aktuell Leiterin der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“, die Finanzminister Olaf Scholz unterstellt ist und die für die Bundesregierung Woche für Woche neue Schulden bei den größten Banken der Welt aufnimmt. Dönges kontrolliert aktuell im Aufsichtsrat die Commerzbank im Sinne der Bundesregierung.

Auf die Frage von Multipolar, ob die Commerzbank mit Blick auf die freie Presseausübung eine begründungslose Kontokündigung einem Medienunternehmen gegenüber, dass vor allem durch Regierungskritik in Deutschland auffällt, für vertretbar halte, verwies ein Sprecher pauschal auf die sogenannten „Nachhaltigkeitsstandards“ der Bank. Darin ist die Rede davon, dass „Integrität eines der leitenden Prinzipien unserer Geschäftstätigkeit“ und „von überragender Bedeutung für unsere Glaubwürdigkeit“ sei. Auf die Nachfrage, wie sich dieser Anspruch mit einer begründungslosen Kündigung, bei der politische Motive im Raum schweben, vertrage, antwortete die Bank nicht.

RT DE, ein Unternehmen mit einem Jahresbudget von 30 Millionen Euro, hat seither bei etwa 20 Banken erfolglos versucht, ein Konto zu eröffnen. Wie Multipolar erfuhr, hat ein Mittelsmann des Unternehmens, ein deutscher Staatsbürger aus der Finanzbranche, im Auftrag von RT DE auf Leitungsebene Kontakt zu verschiedenen Banken aufgenommen und von mehreren die Auskunft erhalten, dass man bei einer Kontoeröffnung Schwierigkeiten mit der deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin bekommen würde. Die Bafin würde Druck aufbauen, dem Medienunternehmen in Deutschland kein Konto zu gewähren.

Auf Nachfrage von Multipolar dementiert die Bafin diese Aussage. Man habe „keinen Druck auf Banken ausgeübt, dem Medienunternehmen RT DE eine Kontoeröffnung zu versagen“ und sich auch generell „Banken gegenüber nicht zum Umgang mit RT DE geäußert“. Das der Bafin übergeordnete Finanzministerium verweist auf Nachfrage auf eine Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amtes auf einer Pressekonferenz der Bundesregierung vom 5. März, in der es heißt:

„Ich kann für die Bundesregierung noch einmal klipp und klar feststellen, dass die Bundesregierung in keiner Weise auf die Commerzbank im Sinne einer Beendigung der Geschäftsbeziehungen hingewirkt hat.“

Dem widerspricht allerdings die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, die am 4. März öffentlich erklärt hatte, eine Behörde habe bei der Commerzbank angerufen und die Schließung des Kontos verlangt. Offenbar meinte sie die Bafin.

Alexander Korostelev, der Programmchef von RT DE, erklärte gegenüber Multipolar, die Kündigung sei zwar bedauerlich aber „nicht das Ende der Welt“. Zur Zeit sei man mit mehreren Banken im Gespräch und optimistisch, eine Ausweichoption zu finden.

Schweigende Kollegen

Die beiden großen deutschen Journalistenverbände, die gemeinsam den Presserat mittragen, sind auffallend zurückhaltend mit ihren Einschätzungen zu diesem Vorfall. Während die Deutsche Journalisten-Union (dju) auf Fragen zur Sache gar nicht antwortete, reagierte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) nur knapp. Auf die Frage, ob der DJV zumindest fordere, dass in einem so heiklen Fall, wo politische Motive im Raum stehen, die Bank aus Transparenzgründen erklären solle, warum sie das Konto gekündigt habe, erklärte DJV-Sprecher Hendrik Zörner:

„Geschäftsbeziehungen von Banken mit ihren Kunden unterliegen der Vertraulichkeit. Ich halte es für unrealistisch zu erwarten, dass die Commerzbank im Fall von RT DE diese Vertraulichkeit bricht.“

Auf den Hinweis, dass die Tatsache, dass man eine Stellungnahme der Bank für unrealistisch halte, ja nicht ausschließe, eine solche zu fordern, und auf die weitere Nachfrage, ob der Verband es für notwendig halte, dass die Bank zumindest RT DE gegenüber die Kündigung begründe, reagierte die Interessenvertretung der deutschen Journalisten nicht mehr.

Ähnlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk; auf die Frage, wie man mit Blick auf die Gewährleistung einer freien Presseausübung eine begründungslose Kontokündigung einem regierungskritischen Medienunternehmen gegenüber bewerte, erklärten NDR, HR, RBB und Deutsche Welle nahezu wortgleich, man wolle das überhaupt nicht bewerten, da man „nicht unmittelbar betroffen“ sei und es nicht „um unsere eigenen Belange“ ginge. Das ZDF antwortete nicht.

Dass mit der Kontokündigung ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde, den Regierungen überall auf der Welt mittels von ihnen kontrollierter Banken nachahmen könnten – und so gegebenfalls etwa Auslandsbüros deutscher Medien von Überweisungen abschneiden könnten, kommt anscheinend weder den öffentlich-rechtlichen Journalisten noch den Journalistenverbänden in den Sinn. Die eigene Glaubwürdigkeit bei künftigen derartigen Auseinandersetzungen in anderen Ländern ist damit beschädigt.

Der Fall MWGFD

Genau wie dem Medienportal RT wurde auch dem Verein MWGFD („Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“) im Februar 2021 das Konto gekündigt. Bekannt ist der Verein auch wegen zwei besonders prominenten Maßnahmenkritikern – dem Epidemiologen Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi und dem Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Homburg –, die den Zusammenschluss mitgegründet haben und zu dessen Vorstand zählen.

Mitglieder des Vereins sind unter anderem die Humanbiologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, die Krankenhaushygienikerin, Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Prof. Dr. med. Ines Kappstein sowie der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner. Alle drei trugen mit Gutachten zum im April verkündeten spektakulären Urteil des Weimarer Amtsgerichts bei, in dem zwei Schulen untersagt wurde, Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests vorzuschreiben. Der Verein steht somit in klarer Opposition zur Regierungspolitik.

Das Vereinskonto war zum Zeitpunkt der Kündigung, die Ende April wirksam wurde, „sechsstellig im Plus“, wie Homburg gegenüber Multipolar erläutert. Auch diese Kündigung erfolgte ohne Angabe von Gründen seitens der Bank – in diesem Fall der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Eine Sprecherin der Bank erklärte auf Nachfrage:

„Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir im Sinne des Bankgeheimnisses Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden nicht kommentieren. Gründe für die Fortführung oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen können grundsätzlich vielfältig sein, Meinungsbekundungen unserer Kunden gehören nicht dazu. Die apoBank bewertet grundsätzlich nicht Äußerungen und Haltung ihrer Kunden, solange sich diese im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen.“

Falls das stimmt, erschließt sich allerdings die Kündigung nicht. Vor allem bleibt unverständlich, weshalb dem Kunden kein Grund dafür genannt wurde. Weitere Nachfragen ließ die Bank unbeantwortet.

Die apoBank ist mit einer Bilanzsumme von 60 Milliarden Euro acht mal kleiner als die Commerzbank. Es besteht eine personelle Verbindung zwischen beiden Häusern, die in diesem Zusammenhang keine Bedeutung haben muss aber zumindest einen kleinen Einblick in die Bankwelt gewährt. Jenny Friese, vormals Bereichsvorstand der Commerzbank, wechselte im Januar dieses Jahres in den Vorstand der apoBank, wo sie unter anderem „das Firmenkundengeschäft mit den Unternehmen der Gesundheitsindustrie verantwortet“. Den Aufsichtsrat der apoBank leitet der aus den Medien bekannte Chef des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery. Auf Anfrage, ob er mit der Entscheidung befasst war und wie er sie bewertet, reagierte Montgomery nicht.

Im März richtete der Verein ein neues Konto bei der GLS Bank ein, das nach Auskunft von Homburg „unmittelbar nach der Eröffnung und ebenfalls ohne Angabe von Gründen“ gekündigt wurde. Auf Multipolar-Anfrage, ob sich die Bafin in irgendeiner Form gegenüber der GLS Bank zu dieser Frage geäußert habe, antwortete ein GLS-Sprecher mit einem knappen „nein“, schwieg allerdings zu allen übrigen Fragen, die Licht in den Sachverhalt bringen könnten. Homburg teilt abschließend mit:

„Eine dritte Bank hat nicht abgelehnt, hält uns aber seit Wochen hin. Eine vierte Bank hat sich noch nicht bei uns zurückgemeldet. Der Verein besitzt daher kein Bankkonto und kann keine Spenden entgegennehmen. Das scheint der Sinn dieser Aktion zu sein.“

Der Fall Reitschuster

Boris Reitschuster ist mit Blick auf die Corona-Krise einer der profiliertesten Regierungskritiker in den deutschen Medien. Mit den auf seiner eigenen Webseite veröffentlichten Artikeln, Videos und regelmäßigen Berichten von der Bundespressekonferenz, wo er akkreditiert ist, erreicht der Reporter hohe Reichweiten. Am 27. Mai teilte er mit:

„Binnen weniger Wochen hat mir nun schon die zweite Bank das Konto gekündigt. Ohne Angabe von Gründen. (…) Auf meine Nachfrage, warum mir gekündigt wurde, kam die Antwort: 'Auf die Hintergründe bzw. die individuellen Umstände einer solchen Entscheidung kann grundsätzlich nicht eingegangen werden. Wir können aber versichern, dass eine Kontokündigung niemals unbegründet oder leichtfertig ausgesprochen wird, sondern auf internen und/oder gesetzlichen Regularien beruht.' Besonders pikant: Die ING-Diba präsentiert sich nach außen als Förderer des Journalismus, stiftet sogar einen Preis. (…)

Ich dachte, dies sei ein Einzelfall. Doch als ich dann Kollegen davon erzählte, kam heraus: Reihenweise werden kritischen Journalisten, aber auch normalen Bürgern, die politisch aktiv sind und unsere Regierung kritisieren, die Bankkonten gekündigt. Einfach so. Weil sie politisch nicht auf Kurs sind. Die meisten trauen sich nicht, es öffentlich zu machen. Um nicht als Opfer dazustehen. Oder aus Angst, dann gar kein Konto mehr zu bekommen.“

Der Fall KenFM

Die GLS Bank machte im Dezember 2020 öffentlich, dass man intern darüber diskutiere, KenFM das Konto zu kündigen. So hieß es in einem damaligen Beitrag der Bank:

„Die Onlineplattform KenFM, die regelmäßig hinter Nachrichten Verschwörungen vermutet, gibt bei ihren Spendenaufrufen die GLS Bank an. Dadurch ist der Eindruck entstanden, dass wir KenFM unterstützen, auch wenn wir einer solchen Organisation niemals einen Kredit geben würden. Eine Gesinnungsprüfung bei jeder Kontoeröffnung wäre zwar keine Option. Aber bei Unternehmen, die mit uns auftreten, stellen wir uns schon die Frage: Wie ist deren gesellschaftliche Wirkung? Und für komplexe Probleme stets dieselben Personen oder Gruppen verantwortlich zu machen, ist falsch und spaltet die Gesellschaft. Das passt einfach nicht zur GLS Bank. Wie aber damit umgehen?“

Auf meine im Dezember 2020 an die Bank gestellte Frage, ob erwogen werde, KenFM das Konto zu kündigen, reagierte ein Sprecher damals nur ausweichend und mit Verweis auf das Bankgeheimnis (das bei der eigenen öffentlichen Debatte aber offenbar keine Rolle spielte):

„Zur GLS Bank gehört, dass sie nicht mit allen Unternehmen zusammenarbeitet. Das wissen unsere Mitgliedschaft und die Öffentlichkeit. Dass wir Unternehmen nach gesellschaftlichen Kriterien bewerten und auswählen kann ganz grundsätzlich kritisiert werden, genau so wie jede Einzelentscheidung. Leicht machen wir uns solche Entscheidungen auf jeden Fall nicht und scheuen auch keine Diskussion darüber – selbstverständlich unter Wahrung des Bankgeheimnisses.“

Seit einiger Zeit wird bei KenFM das aus den Einblendungen am Ende der Videos bekannte GLS-Konto nicht mehr angegeben. Andere Zahlungsdienstleister haben KenFM bereits gekündigt, so im Februar der Crowdfunding-Dienst Patreon. Aktuell wird zudem gemeldet, dass der Berliner Landesverfassungsschutz KenFM seit März als „Verdachtsfall“ beobachte, weil dort „gefährliche Verschwörungserzählungen verbreitet“ würden:

„Gegenüber den anderen Landesämtern argumentieren die Berliner Verfassungsschützer, inzwischen erlebe Deutschland die ersten Auswirkungen eines regelrechten 'Informations-Guerillakampfs‘, die politische Entfremdung werde von einem Teil der sogenannten 'Alternativen Medien' regelrecht geschürt, Vertrauen untergraben. (…) Das Berliner Vorgehen ist auch im Verfassungsschutzverbund nicht unumstritten. Kritiker merken an, der Inlandsnachrichtendienst dürfe sich nicht mit immer mehr Beobachtungsobjekten übernehmen, schließlich gebe es vor allem in den Landesbehörden nur begrenzt Ressourcen. Zudem drohe das Risiko von Klagen. Der Verfassungsschutz müsse außerdem im Bereich von Medien besonders sensibel agieren. Mangelnde Qualität in der Berichterstattung könne beispielsweise kein Grund für eine Überwachung sein.“

Der Fall Oval Media

Die etwa 50 Mitarbeiter zählende Filmproduktionsfirma Oval Media filmt unter anderem die Sitzungen des Corona-Ausschusses, wo seit Sommer 2020 bis heute auf der Grundlage von Zeugenaussagen fachkundiger Experten das Handeln der Regierung in der Corona-Krise in Frage gestellt wird. Der Corona-Ausschuss hat mithilfe der von Oval Media produzierten Videos eine große Reichweite im deutschsprachigen Raum.

Im April wurde das Konto der Firma bei der Volksbank Beckum-Lippstadt gekündigt. Firmenchef und Filmemacher Robert Cibis pendelt seit vielen Jahre zwischen Paris, Köln und Berlin, führt aber aus alter Verbundenheit bis heute das Firmen- und Spendenkonto seines Unternehmens bei dieser kleinen lokalen Volksbank aus seiner Heimatstadt. Die Kündigung behindert nun die Finanzierung der laufenden Projekte des Unternehmens, da diese zum großen Teil von kontinuierlichen Spenden der Zuschauer abhängen.

In einem demnächst erscheinenden Artikel von Richard Richter zu dieser Kündigung, der Multipolar vorliegt, wird auf einen wesentlichen, übergreifenden Aspekt hingewiesen: Das Problem der Politisierung der alltäglichen Bankgeschäfte der Bürger. So schreibt Richter:

„Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Republik. Es gehört zum Wesen einer republikanischen Ordnung, dass die politische Auseinandersetzung in ihr auf bestimmte Sphären eingegrenzt wird. Diese sind im Wesentlichen das Parlament, die Presse, die Gerichte, Verbände und Vereine und nicht zuletzt auch 'die Straße', nämlich in Form von Demonstrationen, Öffentlichkeitsarbeit etc. (…) Dieser politischen Sphäre der Republik steht eine unpolitische Sphäre gegenüber, die für ihren Erhalt mindestens ebenso wichtig ist. (…)

Diese unpolitische Sphäre wird von den zur Erhaltung der Gesellschaft notwendigen Institutionen bestimmt, also den Schulen, den Krankenhäusern, den Geschäften, der Strom- und Wasserversorgung und den Banken. Die Supermärkte zum Beispiel sind für alle Menschen geöffnet, auch für die Wähler extrem rechter oder extrem linker Parteien. Das Gleiche gilt für die Strom- und Wasserversorgung, den Zugang zu Schulen und Krankenhäusern usw. Die Herausnahme bestimmter gesellschaftlicher Institutionen aus der politischen Auseinandersetzung stiftet überhaupt erst die Gemeinschaft, die dann zur Grundlage der politischen Auseinandersetzung werden kann. Indem darauf verzichtet wird, die alltäglichen Dienstleistungen des gesellschaftlichen Lebens zu politisieren, wird erst die Freiheit ermöglicht, deren genaue Bestimmung dann selbst zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung werden kann. (…)

Steuern wir auf eine Situation zu, in der kritische Journalisten, Publizisten und Filmemacher durch Kontensperrungen nicht länger ihrer Arbeit nachgehen können? Tatsächlich muss man bereits jetzt befürchten, dass nach dem Bankenausschluss womöglich die Stromversorgung oder sogar der Zugang zu Schulen und Kindergärten an politisches Wohlverhalten geknüpft werden könnte.“

Mit anderen Worten: Menschen und Institutionen, die Andersdenkende nicht mehr nur auf dem politischen Feld, sondern sozusagen in einem „totalen Krieg“ auf allen gesellschaftlichen Ebenen bekämpfen, zerstören damit die Grundordnung des Gemeinwesens. Es handelt sich bei diesen Versuchen einer vollständigen sozialen Ausgrenzung und wirtschaftlichen Vernichtung um nichts weniger als einen Angriff auf die verfassungsmäßige republikanische Ordnung.

(Ergänzung 30.5.: Der zitierte Artikel von Richard Richter ist mittlerweile erschienen.)

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"Luftpiraterie" eine westliche Alltagspraxis? – Früher erzwungene Landungen von Passagierflugzeugen

was in diesem text nicht steht

mit biden ist der tiefe staat vordergründig wieder an der macht. auch hier zeigt sich, wohin es führt, wenn die sumpfkreaturen an der macht sind. der tiefe staat und seine handlanger in europa hetzen bei jeder gelegenheit, verhängen sanktionen und eskalieren überall. der tiefe staat will mit allen mitteln einen krieg zu provozieren. mehr dazu findest du in den videos nach diesem text...

"Luftpiraterie" eine westliche Alltagspraxis?

– Früher erzwungene Landungen von Passagierflugzeugen

 
Nach der Festnahme des weißrussischen Bloggers Protassewitsch wegen Extremismus – möglich geworden durch eine Bombendrohung gegen das von ihm genutzte Flugzeug und die daraufhin erfolgte Landung in Minsk – wurden Vorwürfe wegen angeblicher "Luftpiraterie" laut. "Doppeldenk" in Reinkultur?
 
Kommentar von Joe Bessemer

Nachdem Roman Protassewitsch, Mitbegründer und früherer Betreiber des oppositionellen Telegram-Kanals Nexta, auf dem zum Sturz des amtierenden weißrussischen Präsidenten aufgerufen wurde, sowie Begründer und Leiter von "Belarus des Großhirns" als eines weiterer derartiger Kanal (beide Kanäle werden momentan von Polen aus betrieben), in Minsk festgenommen wurde, erhob man im Westen lautstarke Vorwürfe gegen den weißrussischen Staat – wegen angeblicher Luftverkehrspiraterie:

NEXTA-"Journalist", der zu Weißrussland twittert, arbeitet für US-Thinktank – Twitter schaut weg

Die auf eine Bombendrohung hin erfolgte Zwischenlandung der Ryanair-Maschine, in welcher der Blogger reiste, in Minsk sei doch entweder eine false flag-Operation des – ganz nach sowjetischem Vorbild – immer noch unter KGB firmierenden weißrussischen Nachrichtendienstes oder aber ein Akt unverhohlener Luftpiraterie. So lautet jedenfalls der Tenor der meisten Mainstream-Medien und zahlreicher Politiker im Westen.

Ohne auf den Aspekt der Vorwürfe eingehen zu wollen, ob hier die Zwischenlandung einer den eigenen Luftraum durchquerenden Maschine mit einem im Lande polizeilich Gesuchten an Bord erschlichen oder erzwungen wurde, kann man allerdings die implizite Prämisse dieser Hysterie in Augenschein nehmen. Und diese Prämisse ist wichtig: Denn sie zeugt vom Orwellschen "Doppeldenk" und offenbart die Scheinheiligkeit all dieser Aufgeregtheit.

Vorausgesetzt wird implizit, dass ein Vorgehen, wie es in diesem Fall den Geheimdiensten und der Regierung Weißrusslands vorgehalten wird – nämlich im eigenen Luftraum irgendwelche Passagiermaschinen zu Zwischenlandungen zu bewegen, um der einen oder anderen Person an Bord habhaft zu werden – etwas bisher so gut wie nie Dagewesenes sei, auf jeden Fall aber etwas ungeheuer Verwerfliches. Indes genügt ein Blick in die jüngste Geschichte der zivilen Luftfahrt, um sagen zu können: Das Erste stimmt mitnichten – und wenn der kollektive Westen auf der zweiten Implikation beharrt, so ist das jedes Mal ein "Schuss ins eigene Knie" – mit Kugeln aus einer vom Westen eigenhändig geöffneten (oder sollte man lieber sagen: geladenen?) Büchse der Pandora.

Der Vorfall rekapituliert

Die Behörden der Republik Weißrussland hatten am Sonntag der Besatzung eines Ryanair-Flugzeugs, das auf dem Weg von Athen nach Vilnius weißrussischen Luftraum überquerte, eine – wie es hieß – per E-Mail eingegangene Bombendrohung gegen dieses Flugzeug über Funk weitergegeben. Wie in solchen Fällen üblich, wurden unter anderem auch die Zuständigen am Zielflughafen über die Lage informiert. Die weißrussischen Fluglotsen rieten den Piloten, in Minsk zu landen. Dieser Empfehlung gingen die Piloten nach Rücksprache mit der Fluggesellschaft nach – obwohl auch das Flugziel Vilnius nicht mehr weit entfernt war.

Nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen Minsk konnten die mehr als hundert Fluggäste ihren Flug mit mehrstündiger Verspätung fortsetzen – allerdings ohne den international gesuchten Politaktivisten Roman Protassewitsch und seine Freundin Sofia Sapega, die beide festgenommen wurden. Daneben leitete Weißrusslands Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen wissentlicher Falschmeldung einer Bombendrohung ein.

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Unmittelbar danach folgten Drohungen aus dem Westen gegen die weißrussische Regierung. Und die klingen recht brachial: "Das unverschämte und illegale Verhalten des Regimes in Belarus wird Konsequenzen haben", schrieb die Kommissions-Präsidentin der Europäischen Union (EU) Ursula von der Leyen am Sonntagabend bei Twitter, und sie nannte die Landung eine "Entführung". Andere sprechen von einer "Zwangslandung".

Die Möglichkeit einer solchen Interpretation war auf den ersten Blick dadurch gegeben, dass ein MiG-29-Jagdflugzeug der weißrussischen Luftverteidigung zum Geleit abkommandiert wurde – im Westen ist denn auch von einem "Abfangen" der Passagiermaschine die Rede, Beispiele liefern Artikel der Mainstream-Medien Stern oder auch Die Zeit.

Eine Abfangmission geht anders vonstatten

Indes startete die Mikojan-Gurewitsch eine halbe Stunde nach Weitergabe der Bombendrohung und bereits nach der Entscheidung durch die Ryanair-Piloten, umzukehren und in Minsk zu landen. Auch blieb das Jagdflugzeug stets in einiger Distanz zur Passagiermaschine.

Eine robuste Abfangmission geht in solchen Fällen meist anders vonstatten: Jagdflugzeuge begeben sich in der Regel unmittelbar zur Zielmaschine und versuchen dann, deren Piloten unmissverständlich und nachdrücklich zur erwünschten Kursänderung zu bewegen, sei es zunächst durch Funkkontakt oder bei Nichteinlenken durch Flugmanöver zum Abdrängen – oder schlimmstenfalls durch Warnschüsse aus den Bordkanonen. Selbst dabei wäre aber das Feuern direkt auf jegliche zivile Maschinen (auch auf Transportmaschinen) strengstens untersagt.

Überhaupt war der Einsatz der MiG-29 vor allem der räumlichen Nähe des Atomkraftwerks im weißrussischen Ostrowez auf der neuen Route der Ryanair-Maschine geschuldet. Darauf machte auch der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko aufmerksam:

"Im Durchfluggebiet liegt BelAES. In seiner Nähe fand denn auch das Wendemanöver dieses Flugzeugs statt. Und wenn nun… Ist uns ein Tschernobyl zu wenig? Wie hätten denn die USA in solcher Lage reagiert – eingedenk ihrer traurigen Erfahrung?"

Der Pilot des Jagdflugzeugs sollte also den zivilen Kollegen behilflich sein, bei deren Wendemanöver das Atomkraftwerk weiträumig zu umfliegen und ihnen generell bei zu starker Kursabweichung wieder zum richtigen Kurs verhelfen. Die MiG-29 stieg erst um 13:04 Ortszeit in die Luft, also eine halbe Stunde nach Weitergabe der Bombendrohung, und immerhin 17 Minuten nach der Entscheidung der Ryanair-Piloten, umzukehren und in Minsk zu landen, was offiziell mit dem Aussenden des Mayday-Signals um 12:47 Uhr signalisiert worden war. Entsprechende Erklärungen des Befehlshabers der weißrussischen Luftwaffe und Luftabwehr Igor Golub zitiert  Onliner.by, eine weißrussische Internetzeitung.

Mehr zum Thema – "CIA hat 9/11 orchestriert": Französischer Verlag entschuldigt sich für Darstellung im Schulbuch

Da auch eine Information über einen angeblichen Konflikt eines Passagiers mit der Besatzung vorlag, war das – zumal angesichts des Wortlauts der Drohung, die Bombe über Vilnius zu zünden, sowie eingedenk der Ereignisse am 11. September 2001 – sicherlich keine überflüssige Vorsichtsmaßnahme. Lina Beišinė, Sprecherin des internationalen Flughafens Vilnius, hatte auf Anfrage der Zeitung Delfi Information vom angeblichen Konflikt an Bord der RYR 1TZ mitgeteilt. 

Auch dass die Ryanair-Piloten ihre Entscheidung, gerade den Flughafen von Minsk anzufliegen und nicht einen anderen Ausweichflughafen – oder gar nach Vilnius weiterzugliegen – nach Rücksprache mit der Fluggesellschaft selbständig trafen, folgt aus den erwähnten Angaben Beišinės. Und schließlich spricht das Transkript der Funkgespräche der weißrussischen Fluglotsen mit der Besatzung der Passagiermaschine, von dem ein Ausschnitt vom Luftverkehrsdepartment des weißrussischen Ministeriums für Transport veröffentlicht wurde, ebenfalls eine deutliche Sprache – eine Passage daraus (in der vollen Übersetzung von Thomas Röper hier nachzulesen) sei an dieser Stelle zitiert:

"ATC: RYR 1TZ, ich wiederhole, wir haben Informationen von Spezialdiensten, dass Sie eine Bombe an Bord haben. Diese Bombe kann über Vilnius aktiviert werden.
Pilot: Verstanden, Standby.
ATC: 09:31:42: RYR 1TZ aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, auf UMMS zu landen. (Anm.: UMMS ist der Flughafen Minsk)
"

"ATC: 09:44:38: RYR 1TZ bitte um Mitteilung Ihrer Entscheidung?
Pilot: Radar, RYR 1TZ
ATC:RYR 1TZ teilen Sie bitte Ihre Entscheidung mit.
Pilot; 09:44:52: Ich brauche eine Antwort auf die Frage, was der Code des (unverständlich) grün, gelb oder rot ist.
ATC: Standby.
ATC:09:45:09 RYR 1TZ sie sagen, der Code ist rot.
Pilot: Verstanden, in diesem Fall bitten wir um Halten der aktuellen Position.
ATC: RYR 1TZ Roger, halten Sie Ihre Position, halten Sie FL390 Kurs nach eigenem Ermessen.

Pilot:09:47:12: RYR 1TZ wir deklarieren einen Notfall MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY RYR 1TZ. unsere Absichten wären, zum Flughafen Minsk umzuleiten"

Letztlich bleibt festzuhalten: Die Zuständigen in Weißrussland gingen angesichts der eingegangenen Bombendrohung absolut sachgemäß und regelkonform vor. Von einer Zwangslandung zu sprechen, ist in diesem Fall nicht angemessen:

"Geht man von den derzeit bekannten offiziellen Daten aus, die von Minsk zur Verfügung gestellt wurden, so erfolgte die außerplanmäßige Landung der Ryanair-Passagiermaschine Athen-Vilnius auf dem Flughafen der weißrussischen Hauptstadt in voller Übereinstimmung mit den Regeln für internationale Flüge."

Dies erklärte der Direktor des Instituts für Luft- und Weltraumrecht AEROHELP, ein Experte auf dem Gebiet des Luftfahrtrechts, Oleg Aksamentow:

"Eine Meldung – selbst wenn sie sich später als falsch herausstellt – über einen Sprengsatz an Bord reicht aus, um eine sichere außerplanmäßige Landung auf einem Flughafen zu gewährleisten. [...] Geschichten mit angeblich verminten Flugzeugen können erfunden werden, aber im Fall der Ryanair-Maschine wissen wir das nicht."

Bei diesem technisch makellosen Vorgehen verbleibt im Kern der Sache nur die Frage, ob weißrussische Sicherheitsbehörden lediglich die Gunst der Stunde nutzten, um des im Lande wegen Extremismus gesuchten Protassewitsch habhaft zu werden – oder aber die E-Mail mit der Bombendrohung eigens zum Erschleichen einer Sicherheitslandung in Minsk selbst fingierten.

Eine solche Annahme muss allen Luftpiraterie-Vorwürfen gegen Weißrussland zugrunde liegen, sofern ihre Urheber sich der oben dargelegten Fakten bewusst sind.

Geschichte erzwungener Landungen – ein Überblick

Wer jedoch unter der Prämisse, die Bombendrohung gegen die RYR1 TZ sei von Weißrussland fingiert worden (sei dies nun wahr oder falsch), lauthals hysterische Vorwürfe des staatlichen Terrorismus, der Flugzeugentführung und Piraterie im Luftverkehr erhebt, der lässt etwas unerwähnt – egal ob unbewusst oder absichtlich: Die Praxis, Flugzeuge von Drittländern zwangsweise zum Landen zu nötigen, um irgendwelcher Personen an Bord habhaft zu werden, ist keineswegs ein Novum Weißrusslands unter Lukaschenko – sondern wurde längst von den Staaten des kollektiven Westens etabliert. Einen Überblick geben folgende Beispiele.

Konfrontation und Krieg oder Koexistenz – das bleibt die Frage!

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Im Oktober 1956 zwangen französische Jagdmaschinen ein Flugzeug auf dem Weg von Marokko nach Tunesien, in Algerien zu landen. Fünf Führungsfiguren der algerischen Unabhängigkeitsbewegung wurden verhaftet – darunter Algeriens künftiger Präsident Ahmed Ben Bella. Sie planten, in Tunesien an einer Konferenz zur Zukunft der Region Maghreb teilzunehmen.

Im Jahr 1985 zwangen US-Kampfflugzeuge eine ägyptische Passagiermaschine unterwegs von Ägypten nach Tunesien zur Landung auf einem US-Luftwaffenstützpunkt in Italien. Vier mutmaßliche Mitglieder der Front zur Befreiung Palästinas, der Entführung des italienischen Kreuzfahrtschiffs Achille Lauro verdächtigt, wurden festgenommen und in Italien zu langen Haftstrafen verurteilt.

Im Jahr 2010 wurde nach den Angaben Irans durch Jagdflugzeuge der iranischen Luftwaffe ein Passagierflugzeug zur Landung gezwungen und Abdolmalek Rigi, mutmaßlich Leiter der sunnitischen Extremistengruppierung Dschundollah, festgenommen. Start- und Zielort des Fluges waren nach Angaben der BBC nicht genau zu ermitteln; Rigi soll allem Anschein nach von Dubai nach Kirgisistan unterwegs gewesen sein.  

Im selben Jahr wurde ein Flug von Paris nach Mexico-Stadt aus dem US-Luftraum zum Flughafen im kanadischen Montreal umgeleitet, dort wurde dann ein Fluggast, der auf der US-Flugverbotsliste stand, festgenommen.

Im Krieg ist jedes Mittel recht

Idlib: Russland startet erneut Angriffe auf von Dschihadisten besetzte Mineralölanlagen

Im Oktober 2012 zwangen türkische Kampfflugzeuge eine syrische Passagiermaschine auf deren Flug aus Moskau nach Damaskus, unplanmäßig auf dem Flughafen Ankara-Esenboğa zwischenzulanden. Nach einer Durchsuchung erklärten türkische Behörden, "illegale Materialien" an Bord vorgefunden zu haben. In dieser Zeit war der Konflikt in Syrien bereits entbrannt – auch zwischen Syrien und der Türkei gab es Scharmützel und gegenseitigen Artilleriebeschuss über die gemeinsame Grenze hinweg. Ein Aufschrei im Westen blieb allerdings aus: Die Regierungen der NATO-Staaten – damals von der Idee eines  "Regimewechsels" in Syrien hellauf begeistert – priorisierten ihre "Solidarität" mit der Türkei zulasten der internationalen Regeln der Zivilluftfahrt.

Von den USA zur Zeugenbefragung zwangsgelandet

Am 05. Januar 2004 wurde das Privatflugzeug von Andrei Wawilow – ehemaliger russischer Vize-Finanzminister, damals Mitglied des russischen Föderationsrates – in den USA auf dem Flughafen von Palm Beach zwangsgelandet. Dies ordnete der Bundesstaatsanwalt für den Bezirk Nordkalifornien an. Nachdem Wawilow und seine Frau einem vierstündigen Verhör zur Sache des damaligen ukrainischen Premiers Pawlo Lasarenko unterzogen worden waren, ließen die US-Sicherheitsbehörden sie wieder frei. Sie mussten sich aber bereiterklären, sich gegebenenfalls im Ski-Urlaubsort Aspen (dem Zielort ihres Fluges) weiteren Zeugenbefragungen zu unterziehen. Am 20. Januar desselben Jahres kehrte das Paar wieder nach Russland zurück. Die ursprünglich geplante Flugroute lautete Moskau-Barbados-Aspen.

Selbstgewährte Ausnahme der USA von Befolgung des Prinzips diplomatischer Unversehrtheit

/>Wieso verurteilte Bundesregierung nie forcierte Landungen von Evo Morales und Dissident in Kiew?
 

Der bisher gravierendste Verstoß gegen Regeln des zivilen Luftverkehrs dürfte ebenfalls im Auftrag der USA begangen worden sein. Beteiligt an jenem Komplott waren allerdings auch Frankreich, Spanien, Portugal und Österreich – die Rede ist natürlich vom diplomatischen Eklat um den Flug des Präsidenten Boliviens Evo Morales von Moskau nach Bolivien im Jahr 2013.

Die drei erstgenannten Staaten verweigerten der Präsidentenmaschine die Überfluggenehmigung, sodass die Besatzung mangels Treibstoff für Alternativrouten notgedrungen in Wien landen musste. Dort wurde das Flugzeug schließlich – gemäß dem offenkundigen Zweck der ganzen Aktion – nach dem US-Whistleblower Edward Snowden durchsucht, den die USA wegen Gerüchten um dessen mögliches bolivianisches Asyl fälschlicherweise an Bord vermuteten. Dies muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die USA samt ihrer Verbündeten nahmen ein Todesrisiko der Insassen einer Zivilmaschine – einer davon war sage und schreibe ein amtierendes Staatsoberhaupt – in Kauf, weil sich, wenn auch nur theoretisch, die Möglichkeit bot, einen Whistleblower festzunehmen.

Wie weit es mit der moralischen Integrität des Westens im Allgemeinen und der USA im Besonderen in solchen Fragen her ist, zeigt sich unter anderem daran, aufgrund welcher Informationspreisgabe Snowden eine derartige Aufmerksamkeit der US-Behörden auf sich gezogen hatte – ging es doch schließlich um ein illegales, aber dennoch weltumspannendes Überwachungsnetzwerk, das die National Security Agency unter Mitwirkung anderer engster Verbündeter wie Australien oder Großbritannien aufgebaut hatte. 

Ein Vergleich von Snowden mit der Person des in Minsk festgenommenen Protassewitsch, so angebracht und lohnend er auch sei, wäre an dieser Stelle ein viel zu weiter Exkurs. Nichtsdestotrotz steht es dem Leser natürlich frei, solche Vergleiche selbständig fortzuführen. Informationen zu Protassewitsch findet man unter anderem hier oder auch hier.

Mehr zum Thema – Aktivist Protassewitsch: Verbindungen zum neonazistischen Asow-Bataillon nicht mehr zu leugnen

Besonders pikant wird die Sache im Kontext des aktuellen Ryanair-Vorfalls in Weißrussland: Besagter Edward Snowden, der im Asyl in Russland – einem wichtigen Verbündeten und dem Partner Weißrusslands im Unionsstaat – lebt, erhob gegen Weißrussland ohne jede Zurückhaltung harsche Vorwürfe:

"Die Landung eines Flugzeugs zur Festnahme von Dissidenten ruft stets Empörung hervor. Das ist ein moderner Ausdruck der unter Bush praktizierten 'außerordentlichen Auslieferung'."

Diese als extraordinary rendition bekannte Praxis der US-Geheimdienste wurde in den 2000er Jahren berüchtigt, weil dabei sogenannte Terrorverdächtige an Orte entführt wurden, wo man sie anschließend menschenunwürdigen Befragungsmethoden und auch eindeutiger Folter aussetzte. Der Whistleblower resümierte:

"Dagegen gilt es vorzugehen – unabhängig davon, unter wessen Flagge es geschieht."

"Polen und Rumänien treiben schon länger ihr Unwesen der Luftpiraterie"

Zwei weitere Beispiele dafür, was man sich heute im Westen konsequenterweise selbst als "Luftpiraterie" vorwerfen müsste, betrafen den Chef des russischen staatlichen Weltraumkonzerns Roskosmos Dmitri Rogosin. Der kommentierte dementsprechend auch die jüngsten Forderungen des polnischen Außenministers Mateusz Morawiecki, den EU-Luftraum für weißrussische Fluggesellschaften zu sperren.

Im Jahr 2014 flog Rogosin in seiner damaligen Funktion als russischer Vize-Premierminister und Präsidialer Sonderbeauftragter für Transnistrien von Moskau nach Kischinjow (Chișinău). Da er auf den Sanktionslisten der USA und der EU stand, hatten die Ukraine, Polen und Ungarn seiner Maschine den Überflug verboten, und so wurde eine Ausweichroute über das Schwarze Meer und die Türkei gewählt. Unter diesen Umständen versuchten schließlich die Regierungen Rumäniens und Bulgariens, Rogosins Sondermaschine zur Landung auf einem ihrer Flughäfen zu zwingen – "um einen Politiker unter Sanktionen festzunehmen", so Rogosin in seinem Telegram-Kanal. 

Das jüngere dieser zwei zu erwähnenden Beispiele betraf ebenfalls den Flug einer russischen Delegation in die moldauische Hauptstadt: Im Sommer 2017 verweigerten Rumänien und Polen einer Maschine mit Diplomaten den Überflug – und zwar erst in letzter Minute, als sie sich bereits im Anflug auf die entsprechenden Staatsgrenzen befand, obwohl die entsprechenden Flugrouten den Regierungen beider Länder lange genug im Voraus mitgeteilt worden waren.

"Die letzten Treibstoffreste gereichten der Maschine dann zu einer Landung in Minsk. […] Polen und Rumänien treiben schon lange ihr Unwesen der Luftpiraterie."

Die Hysterie im Westen brachte Rogosin folglich nur damit in Verbindung, dass nun mit Protassewitsch einer "ihrer Agenten" gefasst wurde:

"Von da her sollten die polnischen Herrschaften sich in Konsequenz üben und ihr Gedächtnis trainieren. Einen Anschlag auf die Unversehrtheit des Vizepremiers und Mitglieder einer Regierungsdelegation Russlands sowie die Unversehrtheit der Flugzeugbesatzung halten sie für die Norm, über gröbste Verstöße gegen Sicherheitsregeln im Flugverkehr regen sie sich nicht auf – doch als ihr Agent gekrallt wurde, da hat der ganze Hühnerstall der NATO-Jugend losgegackert. "

Glashausbedingte Zurückhaltung der Ukraine

Im Jahr 2016 ließ der ukrainische Geheimdienst SBU die Bodenkontrolle am Flughafen Kiew-Schuljany eine gerade erst von dort gestartete Maschine der weißrussischen Fluggesellschaft Belavia vor der Grenze zu Weißrussland zurückholen. Grund hierfür war der Fluggast Namens Armen Martirosjan – ein Aktivist der nach dem ukrainischen Putsch von 2014 nunmehr in der Ukraine "oppositionellen" Antimaidan-Bewegung, den das offizielle Kiew fassen wollte. Die Besatzung des bereits über der Grenze zu Weißrussland befindlichen Flugzeugs ging auf diese Forderung ein – vielleicht auch deswegen, weil die Fluglotsen andernfalls den Einsatz von Jagdflugzeugen der ukrainischen Luftwaffe explizit angedroht hatten:

"‘Belavia-840‘, hier Kiew-Radar.

-     Höre.

‘Belavia-840‘, eine Anordnung ist eingegangen: Sie müssen unbedingt zum Ausgangsflughafen [Kiew-]Schuljany zurückkehren. Bei Nichtbefolgung wird die Luftwaffe zum Abfangen beordert.

-     Na was ist denn passiert?

Kann es nicht über offenen Funk weiterleiten, ‘Belavia-840‘. Nach Ankunft werden Sie alles erfahren."

Nach Landung in Schuljany nahmen ukrainische Sicherheitsbehörden Armen Martirosjan fest. Weil der Antimaidan-Aktivist über einen armenischen Pass verfügte, konnte die Botschaft Armeniens einschreiten und die Freilassung Martirosjans erwirken.

Möglicherweise kamen gerade darum in den Reaktionen aus dem offiziellen Kiew zum Vorfall in Weißrussland zunächst keine Ausdrücke wie "Terrorismus in der Luft", "Passagiere als Geiseln" oder "Kapern eines Flugzeugs wie bei den Piraten" vor – und das, obwohl man sich dort mit den Kollegen in Minsk momentan nicht ganz so grün ist.

Mag der Vorfall mit dem Flugzeug des bolivianischen Präsidenten Evo Morales bisher auch der eklatanteste Fall gewesen sein – nicht an diesem, sondern am Beispiel von Martirosjan zeigt sich die Heuchelei des kollektiven Westens geradezu plakativ. Hier lohnt sich ein Vergleich mit der Sache um die Ryanair RYR1 TZ:

Kiew ließ im Jahr 2016 ultimativ eine Maschine zurückholen – die weißrussischen Behörden gaben lediglich eine Bombenwarnung weiter.

Ukrainische Behörden drohten unmissverständlich mit Gewalt – das weißrussische Jagdflugzeug hingegen wurde lediglich zum Geleiten der irischen Passagiermaschine aus beträchtlicher Ferne um das Atomkraftwerk BelAES herum abkommandiert und näherte sich dem Flugzeug gar nicht erst.

Eine Entschuldigung der ukrainischen Seite blieb aus; Ersatzzahlungen an die Fluggesellschaft Belavia oder deren Fluggäste ebenfalls. Aufregung im Westen? Oder gar Sanktionen gegen die Ukraine? Fehlanzeige. Doch nun, wo es gegen Weißrussland geht, bläst der kollektive Westen zur Hetze – und das, obwohl Zwangslandungen zum Zwecke von Verhaftungen von Fluggästen und darunter auch Dissidenten dort seit über einem halben Jahrhundert salonfähig gemacht wurden.

Ob man angesichts solcher Diskrepanzen von Doppelstandards oder gleich von Orwellschem "Doppeldenk" sprechen sollte, kann jeder für sich selbst entscheiden.

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Mehr zum Thema – Sanktionen gegen Belarus: Lawrow warnt vor voreiliger Bewertung und Doppelstandards


 

 

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Geldregen.Handelsblatt

Spekulanten investieren in Start-Up-Unternehmen. Es locken Milliarden. © Handelsblatt

 

kapitalismus und kommunismus kommen aus der küche der satanisten

warum konzerne zerschlagen werden müssen, aktiengesellschaften verboten und die börse abgeschafft...


Hohe Medikamenten-Preise für die Forschung? Oft Fehlanzeige.

Milliarden fliessen nicht in Forschung und Entwicklung, sondern in die Taschen von Risiko-Investoren. Ein Beispiel.

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Was man wissen muss:

  1. Das Geld für Forschung und Entwicklung stammt zum kleineren Teil von den grossen Pharmakonzernen, jedoch in erster Linie von Risiko-Investoren und Hedge-Funds. Diese finanzieren kleine Start-Up-Unternehmen, die am Entwickeln neuer Medikamente sind. Sobald sich ein Erfolg abzeichnet, wetteifern Pharmakonzerne darum, wer den Aktionären des Start-Up-Unternehmens den höchsten Preis bieten kann. Die Pharmakonzerne profitieren dann von ihrem Know-how für die grosse Produktion, die Verteilung und den weltweiten Verkauf. 
  2. Beim Bieten um den höchsten Kaufpreis müssen die Pharmakonzerne zum Voraus abschätzen, welchen Verkaufspreis sie in den USA und in Europa für das neue Medikament durchsetzen können.
  3. Die grossen Pharmakonzerne geben für die eigene Forschung und Entwicklung neuer Medikamente oder für den Kauf von entsprechenden Start-Up-Firmen nur halb so viel Geld aus wie für Marketing, Werbung und Lobbying insgesamt. Studien, welche verschiedene Medikamente und Therapien miteinander vergleichen, fehlen meistens. Deshalb können Ärztinnen und Ärzte zuweilen nicht wissen, welche Therapie für ihre Patientinnen und Patienten die zweckmässigste ist. Allzu oft kommt einfach dasjenige Medikament zum Einsatz, für das am erfolgreichsten geworben wird.

Das Beispiel: 8,3 Milliarden Dollar für ein einziges Medikament gingen in die Taschen der Aktionäre der aufgekauften Firma

Im Sommer 2014 kaufte Roche das kleine kalifornische Pharma-Unternehmen Intermune, das einen Umsatz von 130 Millionen Dollar erzielte und rote Zahlen schrieb. Roche zahlte den Intermune-Aktionären 8,3 Milliarden Dollar. Das entsprach dem 64-Fachen des Umsatzes (!) der kleinen Firma. «Das sind schlechte Aussichten für die Prämienzahlenden», schrieb Infosperber am 26. August 2014. Bildschirmfoto 2021-05-24 um 15.16.49

Diese und viele andere Investoren beteiligen sich finanziell an zahlreichen Start-Up-Unternehmen, deren Forschung und Entwicklung vielversprechend sind. Die Wette besteht darin, dass einzelne dieser Start-Ups ein marktfähiges Medikament entwickeln, mit dem sich Milliarden verdienen lassen.

Die Firma Intermune entwickelte als einziges Medikament Esbriet mit dem Wirkstoff Pirfenidon gegen idiopathische Lungenfibrose. Das Medikament kann diese schwere Lungenkrankheit nicht heilen, aber das Leben verlängern. In der EU war Esbriet seit 2011 und in Kanada seit 2012 zugelassen. Als Roche Interesse zeigte, stand es auch in den USA vor der Zulassung. Die bezahlten 8,3 Milliarden Dollar übertrafen die Forschungs- und Entwicklungskosten um mehr als das Zwanzigfache.

Die Rechnung von Roche

Roche musste als Käuferin ausrechnen, welches Angebot sie den Aktionären von Intermune machen konnte. Der Konzern wusste, dass es in den USA und in Europa zusammen rund 200’000 Patientinnen und Patienten gibt, für welche die Behandlung mit Esbriet in Frage kam. Die Roche-Verantwortlichen konnten davon ausgehen, dass sie bei den nationalen Behörden einen Behandlungspreis von über 30’000 Dollar pro Jahr und Patient durchsetzen können. Überschlagsrechnung: 30’000 mal 200’000 Patienten ergibt im besten Fall Jahreseinnahmen von 6 Milliarden Dollar – nämlich falls sich eines Tages sämtliche in Frage kommenden Patienten mit dem patentierten Medikament behandeln lassen. In kurzer Zeit wäre der Kaufpreis abgeschrieben und es würden vielleicht viele Jahre mit Gewinnen in Milliardenhöhe locken.

Warum war Roche so sicher, einen Behandlungspreis von über 30’000 Dollar pro Jahr durchsetzen zu können?

Bei Preisverhandlungen mit den Behörden sitzen die Pharmakonzerne am längeren Hebel. Als Erstes genügt eine Studie, dass ein Medikament wie Esbriet das Leben der schwer kranken Patienten verlängern kann. Der Hersteller spricht von einem medizinischen «Durchbruch», verlangt einen sehr hohen Preis und in der Schweiz zusätzlich einen «Innovationszuschlag».
Doch um darzulegen, dass das neue Medikament bei einem Teil der Patienten das Leben tatsächlich verlängert, muss der Hersteller sein neues Medikament nicht etwa mit der besten bisherigen Behandlung vergleichen. Es genügt eine Studie, welche die Behandlung mit einem Placebo, also mit Patienten ohne Behandlung, vergleicht. Der Hersteller muss nicht einmal zwingend beweisen, dass die Patienten bei zufriedenstellender Lebensqualität länger leben. Manchmal wird die Verlängerung des Lebens mit einer noch schlechteren Lebensqualität erkauft und ein Medikament verlängert lediglich die Leidenszeit.

Falls das Medikament in europäischen Ländern oder in den USA bereits zu einem hohen Preis im Verkauf ist, befinden sich die Behörden bei den Preisverhandlungen in einer besonders schlechten Lage. In der Schweiz kommt ein «Auslandpreisvergleich» zum Zug, welchen das Parlament unter Einfluss der Pharmalobby beschlossen hat.
In Deutschland dagegen befindet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Ärzte, Spitäler und Kassen vertreten sind, aufgrund einer Zweckmässigkeits-Bewertung ein Jahr nach Markteinführung über den definitiven Preis.

Falls die Behörden den Preisforderungen des Herstellers nicht annähernd entgegenkommen, bleibt den Pharmakonzernen die Möglichkeit, mit einer Medienkampagne die Öffentlichkeit gegen die Behörden aufzuwiegeln. Vereinigungen von Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern, die von Pharmafirmen finanziell unterstützt werden, vermitteln «Opfer», über welche grosse Medien einfühlsame Portraits veröffentlichen. Diese Patienten würden von den Behörden sträflich im Stich gelassen, weil diese nicht bereit seien, einen vernünftigen Preis für die Behandlung zu bewilligen.

Über 30’000 Franken und Euro pro Jahr

Im konkreten Fall des Medikaments Esbriet kassiert der Roche-Konzern für die Jahresbehandlung einer Patientin oder eines Patienten noch heute 31’776 Franken, in Deutschland noch etwa zehn Prozent mehr. Diese hohen Preise konnte Roche durchsetzen, obwohl das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG bereits im Jahr 2011 – also vor dem Kauf von Roche – zum Schluss kam, dass Esbriet im Vergleich zur zweckmässigsten Alternativbehandlung «einen geringen Zusatznutzen bei mehr Nebenwirkungen» habe. Dieser Zusatznutzen sei bei der Hälfte der Patienten «nicht quantifizierbar», befand der G-BA noch im Jahr 2020. Im Klartext: Die Hälfte der Behandelten hat keinen Nutzen. Dieser Hälfte bleiben nur allfällige Nebenwirkungen.

Nur eine Milliarde Umsatz pro Jahr

Der «Durchbruch», den Esbriet bei der Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose angeblich bringen sollte, war offensichtlich nicht gross genug, um den hohen Preis zu rechtfertigen. Das zeigt sich auch daran, dass die Ärztinnen und Ärzte in den USA und in Europa höchstens 40’000 der 200’000 möglichen Patienten mit Esbriet behandeln. Anstatt einen jährlichen Umsatz von 6 Milliarden Dollar zu erzielen, muss sich Roche deshalb mit einem selbst deklarierten weltweiten Umsatz von 1,1 Milliarden Franken begnügen (2020). Die jährlichen Herstellungs-, Verkaufs- und Vertriebskosten für Esbriet gibt das Portal «EndpointsNews» mit etwa 100’000 Dollar an. Es würde also ein jährlicher Gewinn von einer Milliarde Franken bleiben.

Roche reagiert auf das Auslaufen von Patenten

Offensichtlich müssen Krankenkassen und Prämienzahlende für Esbriet viel zu viel zahlen, weil Roche für das Start-Up-Unternehmen Intermune einen zu hohen Preis bezahlte. Im laufenden Jahr 2021 sollen einige Patente für Esbriet auslaufen, meldet Reuters. Um das Geschäft mit Esbriet zu retten, verfolgt Roche gegenwärtig eine doppelte Strategie:

  1. Roche versucht, den Anwendungsbereich von Esbriet auszuweiten. Künftig sollen auch Patienten mit nicht klassifizierbaren «Interstitiellen Lungenkrankheiten» in Frage kommen. Roche unterbreitete der US-Zulassungsbehörde FDA eine Studie, wonach Esbriet – im Vergleich zu Placebo – die Lungenfunktionen dieser Patienten stabilisiert.
  2. Roche prozessiert bereits gegen Generika-Hersteller wegen Patentverletzungen, weil diese daran sind, ein günstiges Nachahmerpräparat zu Esbriet auf den Markt zu bringen. Unter den Angeklagten befänden sich die Generika-Herstellerinnen Sandoz (Novartis) und Teva, berichtet PMLive.

__________________________

Stellungnahme von Roche

Infosperber unterbreitete Roche folgende Fragen:

  1. War Roche damals wegen Konkurrenz-Angeboten gezwungen, für den erfolgreichen Kauf von Intermune 8,3 Milliarden Dollar auszugeben?
  2. Hätte Roche Esbriet zum halben Preis anbieten können, falls der Kaufpreis nur 4 Milliarden Dollar betragen hätte?
  3. Wie sicher konnte Roche vor dem Kauf von Intermune sein, mit Esbriet einen Preis von über 30’000 Dollar pro Patient/Jahr zu erzielen?
  4. Ist es korrekt, dass ein grosser Teil der bisherigen Verkaufs-Einnahmen von Esbriet dazu verwendet werden musste, um den Kauf von Intermune zu amortisieren? 
  5. Wann läuft das Patent auf Esbriet aus?
  6. Existiert die Firma Intermune immer noch als Tochterfgesellschaft der Roche? Falls ja, welche Medikamente ausser Esbriet stellt sie heute her?

Die Medienstelle von Roche antwortete auf diese sechs Fragen pauschal wie folgt:

«Der Preis eines Medikamentes reflektiert in erster Linie den Nutzen des Präparates. Dabei handelt es sich meistens um Preise, die, wie beispielsweise in der Schweiz, von den Behörden aufgrund bestimmter Kriterien festgelegt werden (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Beurteilung durch das BAG in der Schweiz). Die Akquisition von Intermune haben wir damals aufgrund des vielversprechenden klinischen Profils von Esbriet getätigt. Das Unternehmen wurde in die Roche integriert. Zur Patentlaufzeit äussern wir uns grundsätzlich nicht.»


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

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