Mehr Tests sollen die schrittweise Öffnung Deutschlands ermöglichen, unklar bleibt hingegen die Interpretation der Testergebnisse. Eine Infografik des RKI erklärt, dass – je nach Prävalenz, dem Anteil tatsächlich Infizierter in der Bevölkerung, – lediglich zwei Prozent der positiven Ergebnisse richtig sind. 98 Prozent sind falsch-positiv und zwingen gesunde Menschen bis zur Bestätigung der Testergebnisse in Quarantäne.
„Effektive Testansätze stehen im Zentrum der Bekämpfung von SARS-CoV-2“, schreibt das Robert Koch-Institut in einer Infografik. Mit der breiten Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests stellt sich jedoch zunehmend die Frage, wie die Testergebnisse zu interpretieren sind.
Einerseits sind Tests nicht gleich Tests und weisen entsprechende Unterschiede im Kleingedruckten auf (Epoch Times berichtete). Andererseits hängt die Aussagekraft „stark vom Anteil der Infizierten unter den getesteten Personen ab“, erklärt das RKI. Dadurch ist ein Testergebnis mitunter deutlich weniger aussagekräftig als angenommen. Sinkt beispielsweise der Anteil der Infizierten in der Gesellschaft – das erklärte Ziel aller Corona-Maßnahmen – sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, mit der ein positives (Schnell-)Testergebnis tatsächlich auf eine Infektion hinweist.
Fehlende Kennzahlen
Um die Vorhersagegenauigkeit von Massentests, einschließlich Schnell- und Selbsttests, zu bestimmen, werden drei Kennzahlen benötigt: Sensitivität, Spezifität und Prävalenz. Letztere nennt das RKI auch Vortestwahrscheinlichkeit.
Sowohl Sensitivität als auch Spezifität „beschreiben, wie gut ein Test ist“, erklärt das RKI. Weiter heißt es in der Infografik: „Die Sensitivität ist der Anteil der Personen mit positivem Testergebnis unter den Infizierten.“ Analog steht die Spezifität für den Anteil negativ getesteter Personen unter den Nicht-Infizierten. Beide Werte sind Test-spezifisch und können sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Eine Übersicht bietet diese Tabelle des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM).
Die Prävalenz gibt wiederum an, wie hoch der Anteil der Menschen ist, die – erkannt oder unerkannt – tatsächlich mit dem Corona-Virus infiziert sind. Dieser Wert ist eine gesellschaftliche Größe, die ständigen Schwankungen unterliegt, erklärte das RKI auf Anfrage der Epoch Times. Aus diesem Grund sei es nicht möglich, einen Wert für Deutschland anzugeben.
In seiner Infografik greift das RKI daher auf zwei Annahmen zurück, um die unterschiedliche Vorhersagegenauigkeit zu bestimmen. Für die Sensitivität nimmt das RKI 80 Prozent an, für Spezifität 98 Prozent. Beide Werte tauchen in dieser Größenordnung auch in der Tabelle des BfArM auf. Die Prävalenz gibt das RKI nicht an, sondern rechnet zwei Fälle vor:
RKI-Infografik „Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen“. Zum Vergrößern ins Bild klicken, öffnet in neuem Tab.Foto: Bildschirmfoto / RKI
98 Prozent aller positiven Testergebnisse falsch
In dieser Grafik wird deutlich, dass je weniger Menschen tatsächlich infiziert sind, umso ungenauer werden positive Testergebnisse. Deutet bei einer Prävalenz von 1.000 Infizierten pro 10.000 Personen ein positives Testergebnis zu knapp 82 Prozent auf eine Infektion hin, sinkt dieser Wert auf zwei Prozent bei nur noch 5 Infizierten pro 10.000 Personen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass bei 5 Infizierten pro 10.000 Personen 98 Prozent der positiven Testergebnisse falsch-positiv sind. Damit müssen 98 Prozent der positiv Getesteten zunächst ungerechtfertigt in Quarantäne bis ein (richtig-) negatives PCR-Test-Ergebnis vorliegt. Auch für diese Tests gilt, je kleiner die Prävalenz, umso ungenauer die Ergebnisse.
Wer nun denkt, 5 von 10.000 ist ein wirklich niedriger Wert, hat durchaus recht. Auf die deutsche Bevölkerung hochgerechnet entspricht das etwa 41.500 Personen. Interessanter ist jedoch der Vergleich mit der Sieben-Tage-Inzidenz – auch wenn Inzidenz und Prävalenz zwei völlig unterschiedliche Zahlen sind. 5 von 10.000 Personen entspricht 50 von 100.000 Personen. Das ist der Grenzwert, der für eine Öffnung vorgesehen ist.
Auf der anderen Seite hat das RKI eine Prävalenz von 1.000 Infizierten pro 10.000 Personen angenommen. Das entspräche etwa 8,3 Millionen Deutschen oder – zum Vergleich – einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10.000.
Ein kleines Zahlenspiel
Beide Werte, 5 und 1.000 pro 10.000 Personen, klingen also wenig plausibel und sind eher anschaulich als realistisch. Zur Veranschaulichung sollen zwei Rechenbeispiele folgen, die auf realen Zahlen basieren. An dieser Stelle sei zudem erneut der (hinkende) Vergleich zur Inzidenz nahegelegt.
Die Inzidenz gibt an, wie viele Menschen in den letzten sieben Tagen neu positiv getestet wurden. Eine Inzidenz von 50 besagt also, dass 50 von 100.000 getesteten Personen ein positives Testergebnis bekamen. Eine Unterscheidung in falsch- und richtig-positiv findet dabei nicht statt.
Mit der Öffnung der Schulen, umfassenden Teststrategien in Unternehmen sowie – unter anderem – Testungen in Altersheimen ist anzunehmen, dass alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen getestet werden. Testet man nun 100.000 zufällig ausgewählte Personen, ist weiterhin davon auszugehen, dass die Testergebnisse dieser Stichprobe in etwa den Ergebnissen ganz Deutschlands entsprechen. Somit kann – in Ermangelung genauerer Werte für die Prävalenz – davon ausgegangen werden, dass die Inzidenz das tatsächliche Infektionsgeschehen darstellt.
Den bisher höchsten Inzidenzwert seit Beginn der Pandemie wies der sächsische Vogtlandkreis zum Jahreswechsel auf. Im Situationsbericht vom 2. Januar berichtet das RKI von 885,4 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Bei einer angenommenen Prävalenz von 89 pro 10.000 ergibt sich analog zur Berechnung der RKI-Infografik, dass etwa 26,4 Prozent der positiven Testergebnisse auf eine Infektion hindeuten. [71,2/(71,2 + 198,22) = 0,26427 = 26,43 %, siehe Tab. 1] Das heißt aber auch, drei von vier Getesteten erhalten ein falsch-positives Schnelltestergebnis.
Tabelle 1: Rechenbeispiel mit einer Prävalenz von 890 Infizierten pro 100.000 Menschen. Dieser Wert entspricht der höchsten berichteten Inzidenz.Foto: ts/Epoch Times
PCR-Bestätigungstests übersteigen bundesweite Testkapazität
Am anderen Ende der Inzidenz-Skala liegt der von einigen Politikern diskutierte Grenzwert von zehn. Bei einem Infizierten pro 10.000 Menschen beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Test richtig-positiv ist, nur noch 0,4 Prozent. [0,8/(0,8 + 199,98) = 0,00398 = 0,4 %, siehe Tab. 1]. Das ist kein Schreib- oder Rechenfehler.
Gleichzeitig liefert der Test jedoch 200 (199,98) falsch-positive Ergebnisse, die per PCR-Test widerlegt werden müssen. Fehlerfrei sind jedoch auch diese Tests nicht. Hinzu kommt, dass, wenn sich alle Bundesbürger wie empfohlen zweimal pro Woche selbst testen, bundesweit (zusätzlich) 3,3 Millionen Bestätigungs-Tests analysiert werden müssen. Die wöchentliche PCR-Testkapazität lag laut RKI zuletzt bei etwa 2,3 Millionen.
Dieses Rechenbeispiel zeigt zudem, warum Prävalenz und Inzidenz nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden dürfen. Beruhend auf einem Infizierten pro 10.000 Menschen (Prävalenz 10 von 100.000) „erschafft“ ein Schnelltest eine Inzidenz von 2.000 pro 100.000 Personen. Ein PCR-Test mit Sensitivität und Spezifität von je 99,9 Prozent erzeugt immer noch eine Inzidenz von 100 pro 100.000 (Epoch Times berichtete).
Tabelle 2: Rechenbeispiel mit einer Prävalenz von 10 Infizierten pro 100.000 Menschen. Dieser Wert entspricht dem, von einigen Politikern angestrebten, Inzidenz-Grenzwert. Wer sich 0,8 richtig-positive Testergebnisse nicht vorstellen kann, multipliziere alle Zahlen mit dem Faktor zehn oder 100.Foto: ts/Epoch Times
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.
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wieder einmal ein erfeuliches abstimmungsergebnis...
Schweiz:
Das Volk stimmte für Verhüllungsverbot und Freihandelsabkommen, gegen eine elektronische ID
Die Schweiz macht (noch) Volksabstimmungen. Und hier zeigt sich, dass die politischen Agenden, die mit viel Tamtam durch die Medien in die Hirne getrommelt werden sollen, doch nicht so von den Menschen angenommen werden, wie man dachte. Der schweizerische Bundesrat hatte anders gestimmt, nämlich brav nach der geltenden PC-Agenda. Nur das Freihandelsabkommen sahen sie so wie der Bundesrat. Die Schweizer Bürger sahen es anders. Der Bundesrat muss nun das Votum seiner Bürger respektieren.
Die Entscheidung war allerdings teilweise knapp. Das „Nein“ zur Elektronischen ID fiel eindeutig aus. Die schweizerische Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte sich dafür stark gemacht. Doch nur 35,6% der Schweizer waren dafür, 64,4% dagegen. Die Schweizer wissen, dass diese E-ID nur der erste Schritt in eine völlige Überwachung absolut gläserner Bürger ist. Dieses Votum dagegen ist ein deutliches Signal an die Betreiber des „Great Reset“ oder auch gern die NWO (Neue Weltordnung). Da, wo die Bürger noch was zu sagen haben, sind sie dagegen. Leider gibt es keine Volksabstimmung in Deutschland.
Für den Freihandel der Schweiz mit Indonesien gab es dagegen ein „Ja“, wenn auch mit nur einer knapper Mehrheit von 51,6% der Stimmen. Hier wird aber wieder der sogenannte „Röstigraben“ zwischen der deutschsprachigen Schweiz und dem französischen und italienischen Teil sichtbar. Die deutsch-schweizer Kantone stimmten deutlich überwiegend mit „Ja“, die romanischen Sprachkantone mit Jura, Genf, Neuenburg und Fribourg stimmten mit „Nein“.
Auch beim Thema „Verhüllungsverbot“ war die Justizministerin vorgeprescht und hatte eindeutig Stellung gegen das Verbot, Schleier zu tragen, agitiert. Doch die Schweizer wehren sich gegen eine solche Kultur, die Frauen zwingt, sich zu verhüllen und sehen darin eine Demonstration muslimischen Extremismus. Sie sind der Meinung, dass damit die Gleichberechtigung der Frauen gefördert und der gewalttätige, muslimische Extremismus in die Schranken gewiesen wird. Schon das Minarettverbot hätte der Ministerin zeigen müssen, dass sie gegen die Interessen der Schweizer arbeitet. In der Volksabstimmung votierten 51,2% der stimmberechtigten Bürger dafür. Eine relativ knappe Entscheidung. Besonders hohe Zustimmungsraten gab es dafür in den Kantonen Jura, Schwyz und dem Tessin. Appenzell, Graubünden und Zürich lehnten das im Volksmund „Burka-Initiative“ genannte Verbot der Verschleierung ab.
Das “Verhüllungsverbot“ regelt, dass in der gesamten Schweiz überall im öffentlichen Raum, ausnahmslos an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind, niemand sein Gesicht verhüllen darf. In Corona-Zeiten gilt das nicht für Gesichtsmasken und andere gesundheitliche Erfordernisse. Auch „klimatische Gründe“ (Wollschal im Winter?), Motorradhelme oder einheimisches Brauchtum (Fastnachts-Umzüge mit traditionellen Masken) sind Ausnahmen von diesem Gesetz. Dieses Verhüllungsverbot richtet sich aber nicht an sich gegen Muslime. Es ist auch gedacht gegen die Antifa-Chaoten, die aus der vermummten Anonymität heraus Krawalle anzetteln, unerkannt gewalttätig gegen Menschen und Sachen Schäden verursachen, Polizisten verletzen, politische Gegner bedrohen und verletzen und dennoch unerkannt entkommen.
Das Verhüllungsverbot wird nun in die Schweizer Verfassung aufgenommen. Es gilt sowohl für rechte Hooligans als auch für linke Chaoten-Gewalttäter, als auch für Burka oder Nikab muslimischer Frauen.
Mike Eger, Politiker der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei ist mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden. Im Schweizer Radio SRF sagte er:
„Wir haben da ein klares Signal gesetzt, dass wir keine Unterdrückung, keine Diskriminierung von Frauen in diesem Land möchten. Und wir haben auch ein klares Signal gesetzt gegen vermummte Chaoten, die sich eben im Kreis der Anonymität zu Krawallen hinreißen lassen.“
Natürlich stößt das gerade in den Kreisen, für die das Vermummungsverbot gedacht ist, auf Zorn. Die Tagesschau schreibt:
„Der als fundamentalistisch geltende islamische Zentralrat der Schweiz sieht durch das Votum eine Verankerung der vorherrschenden Islamophobie in der Verfassung. Nikab-Trägerinnen wolle man unterstützen und Bußgelder übernehmen, solange die Ressourcen reichten.“
Das war klar. Und auch, dass die deutschen Medien sofort in den Empörungsmodus verfallen. Beispielsweise der Spiegel, der daraus sofort Islamophobie herausliest. Da wird dann gemäkelt, dass die gängige Bezeichnung der Initiative „Burka-Initiative“ völlig unzutreffend sei, weil die Burka ja ein Kleidungsstück aus Afghanistan sei, das in der Schweiz nicht getragen werde. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Spiegelautorin Charlotte Theile die Initiative besser gefunden hätte, wenn sie Nikab-Initiative oder Nikab-Verbot geheißen hätte.
Und auch die Tatsache, dass die islamischen Gesichtsschleier in der Schweiz doch kaum verbreitet seien, geht an der Intention eines Gesetzes vorbei. Gesetze sollen solche Verhaltensweisen verbieten, auf die ein Volk sich als schädlich geeinigt hat, der in der Staats- und Rechtsphilosophie „Volonté Général“ genannte, allgemeine Wille. Nur weil ein gesetzeswidriges Verhalten nicht oft vorkommt, kann es doch verboten sein. Zum Beispiel ist es verboten, thailändische Papierlaternen mit brennenden Kerzen darin fliegen zu lassen. Das kommt fast gar nicht vor, weil es aber schon dadurch zu Bränden gekommen ist, sind sie verboten und mit Schadensersatz behaftet.
Die Autorin kommt dann auch sehr schnell zu dem Punkt, um den es ihr und all den anderen, empörten Kommentatoren geht:
„Das Signal, das von dieser nationalen Entscheidung ausgeht, ist bitter. Wieder einmal ist es Populisten in einem europäischen Land gelungen, Stimmung gegen Muslime zu machen – und aus dieser Stimmung eine Regelung abzuleiten, die inhaltlich wenig, symbolisch aber viel verändert.“
„Muslime“, plakatiert sie in ihrem Kommentar in Rot und fett, „stehen unter besonderer Beobachtung – und sind nur eingeschränkt willkommen“
Ob sich die Autorin wohl fragt, warum zum Beispiel Buddhisten oder Hinduisten, Candomblé oder Falun Gong, Zeugen Jehovas oder … oder … nicht auf solche Zurückhaltung stoßen? Und macht es sie nicht nachdenklich, dass auch erklärte Feministen für das Verhüllungsverbot stimmten, weil sie die Frauenrechte schützen wollen und dagegen sind, dass diese muslimischen Frauen „unsichtbar“ sein sollen? Dass die Frauen mit diesem Schleier, der sie für Männer unsichtbar macht und deren sexuelle Begierde nicht wecken soll, auf den „sündigen, weiblichen Körper“ reduziert werden? Und wie steht die Autorin dazu, dass in fast allen muslimischen Ländern jede Art von sexuellen Ausrichtungen außerhalb des heterosexuellen Normalmaßes mit Strafen bis hin zur Todesstrafe belegt sind?
Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird die Religions- und Meinungsfreiheit bei einem Verhüllungsverbot nicht verletzt. Überdies führt die schweizerische Burka-Initiative ins Feld, dass das Tragen einer Burka oder eines Nikabs im Koran auch nicht explizit gefordert wird.